Die Gemeindeversammlung ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten an der Urne das oberste politische Organ der Stadt. Sie übt die strategische Steuerung und die Aufsicht über die Tätigkeiten des Stadtrats aus. Sie fällt die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide.
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