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Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen Oberstadthäuser 24/26 – weiteres Vorgehen

Der Stadtrat hat vom Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern in Sachen Oberstadthäuser 24/26 Kenntnis genommen. Er bedauert, dass das Gericht zeitgemässes Bauen gemäss dem aufwändigen Wettbewerbsprojekt in der Altstadt von Sursee nicht zulässt. Aufgrund des Rechtsspruchs – insbesondere der formal juristischen Auflagen – verzichtet er auf eine Beschwerde an das Bundesgericht.

Nach ersten Erkenntnissen wird der Stadtrat auch am seinerzeitigen „Wettbewerb Oberstadthäuser“, aus welchem das nun abgewiesene Siegerprojekt „Mollino“ hervorgegangen ist, nicht mehr festhalten. Aufgrund interner rechtlicher Abklärungen sollen mit den involvierten Parteien Lösungen gefunden werden, damit ein neues Bauprojekt unter gegenseitiger Absprache möglichst zügig realisiert werden kann.

Dem Stadtrat ist es ein wichtiges Anliegen, dass der „Schandfleck“ verschwindet und dem Eingang und Tor zur Altstadt ein neues Gesicht mit Ausstrahlung verliehen wird. Mit einwandfreien rechtlichen Grundlagen soll dieser Schritt in Zusammenarbeit mit der eidgenössischen und kantonalen Denkmalpflege, der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission, der Stiftung Ehret sowie der benachbarten Grundeigentümerschaft umgesetzt werden. Die Geschichte und die Bedeutung der Altstadt von Sursee verpflichten den Stadtrat und alle Beteiligten, für eine neue einvernehmliche Lösung Hand zu bieten.

Datum der Neuigkeit 4. März 2010
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