In Sursee ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und zum Teil auf privaten Grundstücken gebührenpflichtig. Die Umsetzung des Reglements über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee vom 27. Mai 2002 (Parkplatz-Gebühren-Reglement) soll mithelfen, den beschränkten Parkraum speziell im Zentrum sowie in den daran angrenzenden Gebieten effizient zu nutzen. Rund 1'880 Parkplätze stehen in der Stadt Sursee auf öffentlichem Grund zur Verfügung.
Die verschiedenen Zonen werden vor Ort mit Parkuhren wie folgt bewirtschaftet:
Parkierzonen |
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Kurzzeitparkierzone A |
Dauerparkierzone B |
Zone 24 Märtplatz, Oberer Graben, St. Urbanparkplatz, Zirkus- und Viehmarktplatz; 30 Minuten gratis, danach Fr. 1.00 pro Stunde oder Tageskarte Fr. 8.00 |
Zone 24 Altstadt |
Die Zonen sind auf dem Flyer Parkieren in Sursee ersichtlich.
Dauerparkieren mit Dauerparkierkarten
Das Dauerparkieren in Sursee wird mit dem System der Firma Digitalparking AG bewirtschaftet. Die Pendler-, Einwohner- und Altstadtkarten sind an das Kontrollschild gebunden und nicht übertragbar. Eine Verlängerung dieser Parkbewilligungen erfolgt nicht automatisch. Diesbezüglich ist ein schriftlicher Auftrag nötig oder die Parkbewilligung wird am Schalter vom Bereich Öffentliche Sicherheit verlängert.
Das Parkplatz-Gebühren-Reglement sieht folgende Dauerparkierkarten vor:
Dauerparkierkarten |
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Pendlerkarte |
Einwohnerkarte |
Altstadtkarte Die Altstadtkarte legitimiert zusätzlich das ununterbrochene Parkieren in der Zone 24 Altstadt zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag, 18.00 bis 08.00 Uhr Ausserhalb dieser aufgeführten Zeiten gilt für Nutzende von Altstadtkarten ebenfalls die Höchstparkierzeit von maximal 30 Minuten. Dabei muss die Parkscheibe vorschriftsgemäss benützt und eingestellt werden. |
Handwerkerkarten |
Kontakt
Stadtverwaltung SurseeParkplatzbewirtschaftung
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 91 13
parkieren@stadtsursee.ch
Öffnungszeiten
Donnerstag 08.00 - 11.45 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 11.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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